Mitgliederversammlung 2023

Am 29.01. findet unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Wir treffen uns um 14 Uhr im Gasthof Schmuck, Oberhamer Straße 3, 82054 Sauerlach.

Besonders freuen wir uns, dass ab 16 Uhr Antonia Gabriel von Evax einen Vortrag zur Entwicklung der neuen Ekzemimpfung halten wird.

Wir hoffen auf rege Teilnahme!

Tagesordnung

1.Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.Genehmigung der Tagesordnung

3.Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung (siehe Protokoll ISIRIDER1/2022)

4.Bericht des 1. Vorsitzenden und der RessortleiterInnen über das abgelaufene Geschäftsjahr

5.Bericht der Schatzmeisterin und der Kassenprüferinnen

6.Wahlen:

  • Turnusgemäß:
    • 1. Vorsitzender
    • Sportwart
    • Freizeitwart
    • Schriftführer
    • Kassenprüfer
  • Außerturnusgemäß: Jugendwart

7.Satzungsänderung:

  • Anpassung § 14 an datenschutzrechtliche Vorgaben
  • Aufnahme eines Paragrafen zur Verurteilung sexualisierter Gewalt

8.Verschiedenes(Anträge, Termine)

9.Vortrag zum Thema “Impfung gegen Sommerekzem” von Antonia Gabriel (evax AG)

Anträge müssen bis spätestens 14. Januar 2023 vorliegen und sind zu richten an den 1. Vorsitzenden Marcel Uttinger

Vorschlag Satzungsänderung zum Datenschutz

  1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereines werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
  2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: das Recht auf Auskunft zu seinen Daten, das Recht auf Berichtigung seiner Daten, das Recht auf Löschung seiner Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht und das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
  3. Den Organen des Vereines, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
  4. Als Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Sportartenzugehörigkeit. Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV.
  5. Durch seinen Eintritt ermächtigt das Mitglied den Verein Fotos (auch mit Namen) von Aktivitäten des Vereins z.B. Turnieren, Wanderritten u.s.w. zu veröffentlichen. Das Einverständnis kann schriftlich widerrufen werden.

Vorschlag Satzungsänderung zur Verurteilung sexualisierter Gewalt

Der IPZV e.V. verurteilt bei der Förderung und Ausbildung im Pferdesport jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Seine Mitglieder, ehrenamtlichen Funktionsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes, u. a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes, und treten für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.