Aufnahme der Herpes-Impfpflicht in die IPO

Bereits im vergangenen Jahr hat die FN bekannt gegeben, dass es eine Herpes Impfpflicht im Turniersport geben wird. Nun soll diese Pflicht auch in der IPO verankert werden und ab dem 01.01.23 gelten. Dies hat das Präsidium gemeinsam mit dem Länderrat des IPZV mehrheitlich beschlossen. Weitere Beratungen hierzu werden im Laufe des Jahres stattfinden.

Für Pferde, die am Turniersport oder an anderen Veranstaltungen teilnehmen, schreibt der IPZV ab dem 01.01.2023 die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Alle Pferde, die bislang nicht ordnungsgemäß gegen EHV-1 geimpft wurden, müssen vor einem Turnierstart oder dem Beginn einer Veranstaltung neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei fehlender Information über eine Grundimmunisierung, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf. Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind. Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.

Weitere Informationen zur Impfung von Pferden hat die FN auf Ihrer Webseite zusammengestellt:

Weitere Infos zur Impfpflicht findet ihr auf der Website des IPZV.