In der vergangenen Jahrestagung des Beirats Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung wurden einheitliche Regelungen für die Prämienvereinbarung für Ponys, Kleinpferde und Spezialrassen beschlossen.
Thema waren unter anderem Veranlagungsprüfungen, die Herpesimpfung auf Zuchtberanstaltungen und Namensgebung der Pferde. Auch für unser Islandpferd wurden Änderungen beschlossen. Bei der Materialbeurteilung von Hengsten muss ab 2023 neben den bislang notwendigen zwei Materialrichtern des IPZV nun zusätzlich ein Beauftragter eines FN-Mitgliedszuchtverbandes Mitglied in der Bewertungskommission sein. Nur so sollen Hengste künftig gekört werden können. Außerdem wurde entschieden, dass Vier- und Fünfgänger künftig für eine Eintragung in das Prämienbuch für gerittene Pferde eine einheitliche Note erreichen müssen. Bei den Hengsten liegt diese Note nun bei 8,2 für die Eintragung in das Hengstbuch I – Prämienbuch und bei den Stuten bei 8,0. Für die Eintragung in das Hengstbuch 1 brauchen die Hengste nun nur noch die Absolvierung einer FIZO-Prüfung, hier wurde die Mindestnote gestrichen.
Alle Infos zur Tagung und den Beschlüssen könnt ihr beim IPZV nachlesen.