Teilnahmevoraussetzungen für Freizeitveranstaltungen des IPZV Südbayern

Die Gesundheit unserer Islandpferde liegt uns allen sehr am Herzen. Damit bei von unserem Verein organisierten Veranstaltungen alle teilnehmenden Pferde geschützt sind, hat der Vorstand beschlossen, folgende Mindestanforderungen bezüglich des Impfschutzes der Pferde gegen Equine Influenza einzuführen:

  • Grundimmunisierung gegen Equine Influenza
  • Darauffolgende, lückenlose, jährliche Wiederholungsimpfung (Abstand maximal 12 Monate)

Bitte legt beim Eintreffen zu Veranstaltungen den Equidenpass vor. Ohne entsprechenden Impfeintrag kann Euer Pferd leider nicht teilnehmen. Selbstverständlich müssen eure Pferde aus einem gesunden Bestand kommen. Falls es an eurem Stall Pferde mit möglicherweise ansteckenden Krankheiten gibt, dann informiert bitte zeitnah den betreffenden Ressortleiter, der die Veranstaltung organisiert hat. Vielen Dank für Eure Mitarbeit!


Diese Regelung zum Nachweis des Impfschutzes gegen Equine Influenza gilt für alle Freizeitveranstaltungen (Reitkurse, allgemeine Kurse, Ausritte, Freizeitturniere u.ä.) des IPZV Südbayern und richtet sich nach den Empfehlungen der StIKo Vet (Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Löffler-Institut: „Impfleitlinie Pferd“, Stand vom 21.03.2023, Seiten 30-35).

Hinweis: Für die Teilnahme an offiziellen Sportturnieren für Islandpferde gelten strengere Anforderungen an den Impfschutz gegen Equine Influenza. Diese sind vom IPZV Dachverband (Downloads (ipzv.de): Rubrik Sport/ Turniersport/ IPO A I Nationale Bestimmungen, gültig ab 01. Januar 2024) herausgegeben.
Wer genauere Informationen zum das Thema „Equine Influenza“ möchte, findet diese ebenfalls in der „Impfleitlinie Pferd“.

Die Pferde müssen außerdem über einen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen.