Vereinspauschale für TrainerInnen

Liebe TrainerInnen,

2022 hat begonnen und unser Verein IPZV-Südbayern hat gute Nachrichten für Euch.

Auch in diesem Jahr läuft das Förderprogramm VEREINSPAUSCHALE des Freistaates Bayern.
Lizenzen, die nach dem 01.03.2020 abgelaufen sind, werden für die Beantragung der Vereinspauschale 2022 als gültig angesehen.
Durch die Möglichkeit des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration lediglich digital zur Verfügung stehende DOSB-Lizenzen förderfähig zu machen, stellt der BLSV zukünftig seine Lizenzen in digitaler Form zur Verfügung. Dies betrifft alle vom BLSV ausgestellten DOSB-Lizenzen, die ab dem 1. Januar 2021 verlängert oder neu ausgestellt werden. Das Verfahren zur Verlängerung der Übungsleiter- oder Vereinsmanager-Lizenz bleibt gleich. Die neuen digitalen DOSB-Lizenzen sind im Rahmen der Vereinspauschale förderfähig, wenn diese am Stichtag 1. März gültig sind. Das Verfahren der „Vereinspauschale“ in Bezug auf die Einreichung der Original-Lizenzen ändert sich im Rahmen der digitalen Lizenzen (leider -noch-) nicht.

Inhaber von digitalen DOSB-Lizenzen, die vom BLSV ausgestellt wurden, können diese ausgedruckt zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber/in“ ( s. Anlage) zur Beantragung der Vereinspauschale einreichen.
Alle Inhaber von non-digitalen Lizenzen müssten uns diese leider nach wie vor im Original zur Verfügung stellen…

Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an mitglieder@ipzv-suedbayern.de